Kurzbeschreibung
−Diese Validierungsregel stellt sicher, dass für Einheiten, bei denen es sich um Auslandsniederlassungen, Eigen- und Regiebetriebe der öffentlichen Hand oder rechtlich unselbstständige Investmentvermögenhandelt, die jeweils gültige Rechtsform gemeldet wird, sofern die Meldung einer Rechtsform erforderlich ist.
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