Regel im Vergleich

AC0260F_DE

Version 22
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Version 23
1Geänderte Eigenschaften

Geänderte Eigenschaften

Kurzbeschreibung

−Diese Validierungsregel stellt sicher, dass für eine rechtlich unselbständige Auslandsniederlassung, einen Eigen- oder Regiebetrieb der öffentlichen Hand oder ein Investmentvermögen keine oberste Muttergesellschaft gemeldet wird (die, falls vorhanden, ausschließlich im entsprechenden Datenfeld des Datensatzes der Hauptverwaltung gemeldet werden würde).

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