Kurzbeschreibung
−Diese Validierungsregel stellt sicher, dass für eine rechtlich unselbständige Auslandsniederlassung, einen Eigen- oder Regiebetrieb der öffentlichen Hand oder ein Investmentvermögen keine oberste Muttergesellschaft gemeldet wird (die, falls vorhanden, ausschließlich im entsprechenden Datenfeld des Datensatzes der Hauptverwaltung gemeldet werden würde).
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