Kurzbeschreibung
−Diese Validierungsregel stellt sicher, dass bei Einheiten mit den Rechtsformen Eigen- und Regiebetriebe der öffentlichen Hand (DE505), Investmentvermögen (SPFUND) und ausländische Niederlassung (FBRANCH) keine Eigenbeziehung gemeldet wird. D.h. es muss eine abweichende übergeordnete Einheit (übergeordneter öffentlicher Träger/übergeordnete Kapitalverwaltungsgesellschaft/übergeordneter Rechtsträger) als Hauptverwaltung gemeldet werden, sofern die Meldung von Beziehungen erforderlich ist.
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