Kurzbeschreibung
−Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Zweck“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und für den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T-1). Das bedeutet, dass eine Änderung des für das Attribut „Zweck“ gemeldeten Wertes nur erfolgen kann, wenn eine Nachverhandlung zwischen den beiden relevanten Referenzpunkten stattgefunden hat.
+Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Zweck“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und für den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T-1). Wurde der Wert von einem auf den anderen Meldestichtag geändert, wird in der Quartalsmeldung ein aktuelles Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus erwartet. Dieses Datum muss nach dem Meldestichtag liegen, an dem der „alte“ Wert für das Attribut „Zweck“ letztmals gemeldet wurde.