Kurzbeschreibung
−Diese Regel überprüft für das Attribut „Rückzahlungsansprüche“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T-1). Das bedeutet, dass eine Änderung des für das Attribut „Rückzahlungsansprüche“ gemeldeten Wertes nur erfolgen kann, wenn eine Nachverhandlung zwischen den beiden relevanten Referenzpunkten stattgefunden hat.
+Diese Regel überprüft für das Attribut „Rückzahlungsansprüche“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T-1). Wurde der Wert von einem auf den anderen Meldestichtag geändert, wird in der Quartalsmeldung ein aktuelles Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus