Kurzbeschreibung
−Diese Validierungsregel überprüft für die jeweilige Art des Instruments, ob der für die „Zinsart“ gemeldete Wert konsistent ist mit dem für das Attribut „Zinsuntergrenze“ gemeldeten Wert. Das bedeutet, dass für Instrumente mit einem festen Zinssatz für das Attribut „Zinsuntergrenze“ der Wert „nicht zutreffend“ gemeldet wird (vgl. Richtlinien, IV.5.1, „Zinsuntergrenze“).
+Diese Validierungsregel überprüft für die jeweilige Art des Instruments, ob der für die „Zinsart“ gemeldete Wert konsistent ist mit dem für das Attribut „Zinsuntergrenze“ gemeldeten