Scadenze segnaletiche rilevazione AnaCredit 2026 pdf 113 KB

25.11.2025

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein italienisches Dokument der Banca d’Italia mit dem Titel „Scadenze segnaletiche rilevazione AnaCredit 2026“, das die Meldefristen für die AnaCredit-Erhebung für das Jahr 2026 festlegt. Es verweist explizit auf die Circolare Nr. 297, Abschnitt 2, Absatz 2, als rechtliche bzw. regulatorische Grundlage für die Fristen. Das Dokument stellt klar, dass die Meldungen eine monatliche und vierteljährliche Periodizität haben und innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Banca d’Italia zu übermitteln sind. In einer Tabelle werden für jede Datenbuchungsperiode („data contabile“) die Einreichungstermine nach Templates T1M, T2M und T2Q aufgeführt. Die Tabelle deckt Buchungsdaten vom 30. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 ab und ordnet ihnen jeweils konkrete Kalendertage im Jahr 2026 bzw. Anfang 2027 als späteste Meldetermine zu. Für T2Q (quartalsweise Meldung) werden nur zu den Quartalsenden gesonderte Fristen genannt, während T1M und T2M durchgängig monatliche Termine haben. Die Fristen liegen typischerweise im folgenden Monat oder, für Jahresend- und Quartalsmeldungen, etwas später, etwa am 19.02.2026, 20.05.2026, 19.08.2026, 19.11.2026 und 19.02.2027 für T2Q.