Atto di emanazione del 1° Agg.to della Circolare n. 297/2017 del 12 giugno 2018 pdf 180 KB

13.06.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um einen Änderungsakt („Atto di emanazione“) zum 1. Aktualisierung der Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 der Banca d’Italia über die Erhebung granularer Kreditdaten (AnaCredit) und die damit verbundenen Meldeanweisungen für die berichtspflichtigen Intermediäre. Das Update vom 12. Juni 2018 nimmt die Teilnahme der Cassa Depositi e Prestiti an der AnaCredit-Erhebung auf und stellt klar, dass für sie die einschlägigen Meldepflichten der Referenznormen gelten. Es werden präzisierende Hinweise zur Meldung der Variablen „TAEG“ sowie „commissioni e spese“ gegeben, einschließlich der Kriterien für deren Ausschluss von Meldepflichten. Außerdem werden die Meldevorschriften für Instrumente mit kumulierten Löschungen erläutert, für die gemäß AnaCredit Reporting Manual das „extended period“-Regime gilt. Die zitierten normativen Verweise der ursprünglichen Circolare werden aktualisiert, insbesondere im Licht der Circolare Nr. 302/2018 der Banca d’Italia zu anagraphischen Informationen für Bank of Italy-Erhebungen sowie des Indirizzo (EU) 2017/2335 der EZB zu Verfahren für die Erhebung granularer Daten über Kredit und Kreditrisiko und die Pflichten der nationalen Zentralbanken gegenüber der EZB. Mit Wirkung ab der Erhebung für den Bilanzstichtag 30. Juni 2018 wird die Circolare Nr. 251 vom 17. Juli 2003 über die analytische Erhebung der Zinssätze für meldende Banken endgültig aufgehoben. Für die Variable „commissioni e spese“ sieht das Dokument vor, dass die Daten der ersten AnaCredit-Erhebung (Stichtag 30. Juni 2018) ausnahmsweise den Zeitraum April–Juni 2018 abdecken, um einen parallelen Meldezeitraum mit der Meldung der Aktivzinsen zu ermöglichen.