Scadenze segnaletiche rilevazione AnaCredit 2025 pdf 514 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia veröffentlichtes Dokument zu den Meldefristen der AnaCredit-Erhebung für das Jahr 2025. Es legt fest, dass die AnaCredit-Meldungen eine monatliche und quartalsweise Periodizität haben und gemäß Circolare Nr. 297, Abschnitt 2, Absatz 2 an die Banca d’Italia zu übermitteln sind. Das Dokument enthält eine tabellarische Übersicht der „Scadenze segnaletiche AnaCredit“ mit Angabe des Stichtags („data contabile“) und der jeweiligen Einreichungsfristen. Die Fristen werden für verschiedene Templates (T1M, T2M, T2Q) einzeln ausgewiesen. Für jeden Monatsultimo von November 2024 bis Dezember 2025 werden die konkreten Kalendertage angegeben, an denen die einzelnen Templates einzureichen sind. Die Tabelle zeigt, dass für einige Monate nur T1M und T2M, für die Quartalsendemonate zusätzlich T2Q zu melden sind. Die Einreichungsfristen liegen jeweils einige Tage bis Wochen nach dem Stichtag und reichen im dokumentierten Zeitraum von Januar 2025 bis Februar 2026.