Elenchi intermediari non partecipanti alla rilevazione AnaCredit (al 31-12-2025) pdf 393 KB

16.03.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia veröffentlichtes Listen­dokument im Rahmen der AnaCredit-Meldung, bezogen auf den Datenstand 31.12.2025. Es nennt „enti creditizi non segnalanti“ gemäß Kapitel 1 der Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 „Rilevazione dei dati granulari sul credito: istruzioni per gli intermediari segnalanti“. Im ersten Teil werden Kreditinstitute aufgeführt, die von den Meldepflichten gegenüber AnaCredit ausgenommen („esonera­ti“) sind, mit Angabe des meldenden Instituts (Reporting Agent, ABI-Code), des beobachteten Instituts (Observed Agent, Codice censito), der Bezeichnung und des Herkunftslandes. Grundlage für die Bestimmung dieser Liste sind laut Fußnote die per 31.12.2025 gemeldeten Daten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1071/2013. Die aufgeführten Institute umfassen sowohl italienische Banken (unter anderem zahlreiche Genossenschaftsbanken und Raiffeisenkassen) als auch ausländische Häuser mit Aktivitäten in Italien. Im zweiten Teil werden ausländische Filialen von meldepflichtigen Kreditinstituten mit Sitz in einem meldenden EU-Mitgliedstaat („Stato membro dichiarante“) aufgeführt. Für diese Filialen wird festgehalten, dass sie gegenüber der Banca d’Italia von AnaCredit-Meldepflichten befreit sind, weil sie bereits bei einer anderen beteiligten nationalen Zentralbank berichten. Abschließend wird in einer Anmerkung festgehalten, dass Filialen italienischer Kreditinstitute, die in einem Land außerhalb eines „RMS“ tätig sind, ebenfalls von der Meldepflicht befreit sind.