Atto di emanazione del 4° Agg.to della Circolare n. 297-2017 del 27 marzo 2024 pdf 50 KB

29.03.2024

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Zusammenfassung

Es handelt sich um einen Erlass zum 4. Aktualisierungsschreiben („4° aggiornamento“) der Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 zur Erhebung granularer Kreditdaten, veröffentlicht von der Banca d’Italia. Das Dokument betrifft die Anpassung der Meldeanweisungen für die berichtspflichtigen Institute im Rahmen der analytischen Erhebung der aktiven Zinssätze. Es beschreibt die Erweiterung des Datenmodells um Informationen zum Loan-to-Value, Loan-to-Income sowie zur vertraglichen Fälligkeit des Kredits. Zudem wird die Meldeschwelle für die betroffenen Kredite von 75.000 auf 30.000 Euro abgesenkt. Die Änderungen gelten ab der vierteljährlichen Meldung mit Rechnungsdatum Dezember 2024. Die Entwurfsfassung der geänderten Circolare wurde im Zeitraum Oktober–November 2023 einer öffentlichen Konsultation unterzogen; nicht vertrauliche Kommentare und der Konsultationsbericht sind auf der Website der Banca d’Italia veröffentlicht. Ferner werden im Zuge dieser Aktualisierung einige Klarstellungen zur meldetechnischen Behandlung der Kreditkosten aufgenommen.