Resoconto della consultazione pdf 110 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine vom Banca d’Italia veröffentlichtes Resoconto (Auswertung) der Konsultation zu den „Modifiche alla Circolare n. 297 del 16 Maggio 2017 – Rilevazione dei dati granulari sul credito: istruzioni per gli intermediari segnalanti (4° aggiornamento)“, datiert Januar 2024. Dokumentiert werden die eingegangenen Anmerkungen, insbesondere der Associazione Bancaria Italiana (ABI), sowie die jeweilige Entscheidung (Ja/Nein/teilweise/Chiarimento) und Begründung der Banca d’Italia. Behandelt werden vor allem die Datenmeldepflichten im Rahmen der TAXIA‑Erhebung, neue Klassifikationsvariablen und Indikatoren wie Loan-to-Value (LTV) und Loan-to-Income (LTI). Es wird eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Pflichten auf eine spätere Berichtsperiode (u. a. Bezug auf Dezember 2024/letztes Quartal 2024) befürwortet. Die Absenkung der Meldeschwelle wird kritisch gesehen, insbesondere wegen möglicher formaler Rügen (z. B. „tasso troppo basso“ bei Mitarbeiterkonditionen); die Banca d’Italia lehnt eine Ausnahmeregel ab, kündigt aber eine Kalibrierung der Kontrollen an. Präzisiert wird, dass die neuen Variablen für durch wohnwirtschaftliche Immobilienbesicherung gedeckte Finanzierungen unabhängig vom Verwendungszweck des Kredits zu melden sind und dass Rinegoziazioni und Surroghe von den neuen TAXIA‑Variablen ausgenommen werden. Die Indikatoren sind grundsätzlich auf Gegenparteiebene zu ermitteln, inklusive Aggregation nach gemeinsamen Klassifikationsmerkmalen (LTV, LTI, vertragliche Laufzeit). Auf Bitten der Konsultation wird der „reddito annuale netto del cliente“ für die LTI‑Berechnung durch den „reddito annuale lordo del cliente“ (alle dem Institut bekannten Einkommensquellen) ersetzt, und klargestellt, dass sich der LTI nur auf die Einkünfte des Schuldners (inkl. etwaiger Miteigentümer) und nicht auf jene von Garanten bezieht. Zudem wird die Bestimmung des Sicherheitenwerts für LTV erläutert (Anknüpfung an die im Kreditprozess verwendeten Werte) sowie der Berechnungsansatz für Indikatoren bei „mutui a SAL“ im Einklang mit der TAXIA‑Norm (auf Basis des Gesamtbetrags des gewährten Kredits und des erwarteten Werts bei Fertigstellung).