Strumenti non più detenuti dall'intermediario (fully derecognized) pdf 79 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Mitteilung zur AnaCredit-Berichterstattung, die sich auf die italienische Circolare 297/2017 bezieht und Kriterien für die Meldung von Instrumenten regelt, die vollständig ausgebucht und nicht mehr vom Intermediär gehalten werden („fully derecognized“). Im Mittelpunkt steht der erweiterte Berichtszeitraum („extended period“), also der Zeitraum zwischen der buchhalterischen Ausbuchung aufgrund kumulierter Abschreibungen (write-offs) und dem Quartalsende, wie im AnaCredit Manual Part I, Abschnitt 5.2 beschrieben. Die Mitteilung präzisiert, dass für bestimmte Instrumente ohne Servicing-Tätigkeit alle Informationen gegenüber dem Zeitpunkt der Ausbuchung unverändert bleiben müssen, mit Ausnahme eines im Dokument aufgeführten Attributsatzes. Zusätzlich ordnet sie an, dass weitere Datenfelder von den Intermediären aktualisiert werden und jeweils den Wert „non applicable“ erhalten: die buchhalterische Klassifikation des Instruments, der Buchwert, die kumulierten Fair-Value-Änderungen aufgrund Kreditrisiko und der Betrag der kumulierten Wertminderungen. Bereits bestehende Ausnahmen nach Circolare 297/2017 betreffen u. a. den ausstehenden Nominalbetrag, den übertragenen Betrag, außerbilanzielle Beträge, eine etwaige solidarische Haftung, zugehörige Rückstellungen, die Bilanzkennung „entirely derecognised“, kumulierte Abschreibungen sowie kumulierte Rückflüsse seit dem Default. Die Mitteilung kündigt an, dass diese Anpassungen bei nächster Gelegenheit offiziell in die Circolare 297/2017 übernommen werden.