AnaCredit: avvio su base volontaria della fase di collaudo con gli intermediari segnalanti pdf 194 KB

19.03.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Schreiben der Banca d’Italia (Dipartimento Economia e Statistica, Servizio Rilevazioni ed Elaborazioni Statistiche, Divisione Centrale dei Rischi) zur AnaCredit-Meldung nach der Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 „Rilevazione dei dati granulari sul credito istruzioni per gli intermediari segnalanti“. Das Dokument kündigt ab dem 26. März die freiwillige Nutzung eines Collaudo- bzw. Zertifizierungsumfelds für meldende Intermediäre an, um Tests vor dem Beginn der AnaCredit-Erhebung durchzuführen. Es beschreibt die technischen Zugangsmodalitäten zu diesem Testumfeld, insbesondere die Nutzung bestehender A2A-Zugänge und Zertifikate sowie die Akkreditierungsprozedur über das „Manuale per la gestione credenziali A2A“ und das Einsenden eines speziellen Moduls an [email protected]. Für die Testmeldungen sollen „eligible“ Gegenparteien mit gültigem Anagrafe-Soggetti-Code verwendet werden, jedoch mit fiktiven Beträgen, Verträgen und Instrumenten. Weiter wird erläutert, dass wegen des schrittweisen Release-Prozesses und der Feinabstimmung des Datenkontrollsystems mehrere Versionen von Prüfergebnissen an die Intermediäre gesendet werden können, wobei stets die jüngste Version gilt. Das Dokument verweist auf die Ausrichtung des Data-Quality-Management-Systems an den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten „AnaCredit validation checks“. Zudem informiert es über aktualisierte Inhalte auf der Website der Banca d’Italia, insbesondere XML-Schemata (XSD) mit enumerierten Werten für die einzelnen Surveys, den „Manuale per i segnalanti AnaCredit – versione 1.0“ mit Angaben zur Plattform, Registrierung, Authentifizierung, Übermittlung und Kontrollen sowie aktualisierte Q&A der EZB als Bestandteil des AnaCredit Reporting Manual. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen zur AnaCredit-Erhebung an die Adresse [email protected] gerichtet werden können.