List of reporting Member States for the AnaCredit report

17.10.2025

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von AnaCredit veröffentlichtes Dokument mit dem Titel „List of reporting Member States for the «AnaCredit» report“ vom Oktober 2025. Es definiert den Begriff „Reporting Member State“ gemäß Artikel 1.1 der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13). Zudem verweist es auf die Möglichkeit von Nicht-Euro-Mitgliedstaaten, durch nationale Umsetzung oder entsprechende Meldepflichten Berichtsstaaten zu werden, einschließlich solcher, die über eine enge Zusammenarbeit nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 am SSM teilnehmen. Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. Oktober 2013 überträgt der EZB spezifische Aufgaben in der Bankenaufsicht. Das Dokument listet die Länder und Gebiete auf, die Berichtsstaaten für den AnaCredit-Bericht sind, jeweils mit Ländercode und gegebenenfalls dem Beginn der Meldepflicht. Genannt werden u. a. Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien. Für Bulgarien ist der Beginn der Meldung mit 01.01.2026 und für Kroatien mit 01.01.2023 angegeben, während für die anderen aufgeführten Staaten kein Datum im Auszug genannt wird.