Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Anpassungen in den Rückmeldedateien zu den Vertragspartner-Stammdatenmeldungen ab Mitte Januar 2022 und ab 01.02.2022 sowie Anpassung der Beschreibung der Validierungsregel NP0400_DE 22.12.2021 Rundschreiben 86/2021

22.12.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 86/2021 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 15) zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben vom 22. Dezember 2021 informiert über Anpassungen in den Rückmeldedateien zu Vertragspartner-Stammdatenmeldungen ab Mitte Januar 2022 und ab dem 01.02.2022 sowie über eine Anpassung der Beschreibung der Validierungsregel NP0400_DE. Konkret wird erläutert, dass gemäß technischer Spezifikation Version 2.3 (gültig ab 01.02.2022) die fünf Kennungen DE_HRA_CD, DE_HRB_CD, DE_GNR_CD, DE_PR_CD und DE_VR_CD unter der neuen Kennung DE_TRD_RGSTR_DE zusammengefasst werden und diese neue Kennung bereits ab Mitte Januar 2022 in den Rückmeldedateien bei fehlerhaften Registerangaben ausgewiesen wird. In den Meldedateien ist das neue Registerattribut DE_TRD_RGSTR_DE jedoch erst ab dem 01.02.2022 zu verwenden, sodass ab diesem Datum die Kennung in Meldung und Rückmeldung wieder übereinstimmt. Zudem wird festgelegt, dass bei Validierungen auf Dateiebene ab 01.02.2022 die Angabe VLD_FRM (gültig ab) entfällt; betroffen sind insbesondere Rückmeldungen bei fehlerfreien Meldungen (AK0001, AK0002, AK0003), Dateifehler sowie formale Fehler ohne Bezug zu einem konkreten Datensatz, mit Verweis auf das Validierungshandbuch (Version 13). Das Rundschreiben beschreibt detailliert die Funktionsweise der Validierungsregel NP0400_DE, die auf Löschmeldungen und erneute Meldungen von natürlichen Personen über die SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ (Protected-Cube) und „BBK_ANCRDT_ENTTY_RFRNC_C“ (Stammdaten-Cube) abzielt. Die Regel stellt eine Cube-übergreifende Eindeutigkeit der Schlüsselattribute CP_ID und TYP_CP_ID sicher und weist Datensätze ab, wenn derselbe Vertragspartner sowohl im Protected-Cube als auch in einem weiteren Cube innerhalb einer Meldedatei gemeldet wird oder eine Löschmeldung und spätere erneute Meldung konfligieren. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Beschreibung der Validierungsregel NP0400_DE im Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln im Rahmen des regulären Update-Zyklus angepasst wird, mit Verweisen auf Rundschreiben Nr. 54/2021 und das Handbuch der Validierungsregeln (Version 13).