Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Informationen zur Bereinigung der Vertragspartner-Dubletten 29.06.2021 Rundschreiben 44/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben (Nr. 44/2021) der Deutschen Bundesbank vom 29. Juni 2021 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit) mit Informationen zur Bereinigung von Vertragspartner-Dubletten. Adressaten sind alle meldepflichtigen Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben erläutert, dass fehlerhaft gelieferte Datensätze mit Dubletten in den Vertragspartner-Stammdaten und teils in Kreditdatenmeldungen zu korrigieren sind und verlängert die ursprünglich bis 30.06.2021 gesetzte Korrekturfrist bis zum 31.10.2021. Gleichzeitig wird angekündigt, dass die UID-Validierungsregel, wonach eine Kennung nicht zwei unterschiedlichen Vertragspartner-Datensätzen zugeordnet sein darf, erst ab November 2021 aktiviert wird. Ausgenommen von den Korrekturanforderungen sind Kennungsänderungen, die bis zum 16.07.2020 über den „ChangeCube“ gemeldet wurden. Die Bundesbank stellt klar, dass die Dubletten einen Verstoß gegen die in den Richtlinien (Statistische Sonderveröffentlichung 1, S. 340) und der AnaCredit-Verordnung (Artikel 9 und Anhang 1, Absatz 1.2) festgelegten Meldeanforderungen darstellen. Zudem verursachen diese Dubletten Systemprobleme bei der Bundesbank und verhindern die Weiterleitung von Kreditdaten an die EZB, was insbesondere Analysen zu pandemiebedingten Fiskalmaßnahmen beeinträchtigt. Das Rundschreiben verweist auf das Validierungshandbuch (Version 10), in dem die UID-Regel beschrieben ist, und darauf, dass die betroffenen Institute vorab detaillierte Korrekturanleitungen und Auswertungen erhalten haben. Abschließend wird darum gebeten, bei Nichterfüllung der Frist bis 31.10.2021 bis zum 30.09.2021 Kontakt aufzunehmen, um einen individuellen Aktionsplan zu vereinbaren.