Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist 12. GT 26.03.2025

03.01.2024

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Formular der Deutschen Bundesbank – Zentrale, Bereich Kredite (AnaCredit, DS 310), mit dem berichtspflichtige Kreditinstitute eine Verlängerung der Einreichungsfrist für die monatliche AnaCredit-Meldung beantragen können. Bezugsrahmen ist die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) 2016/867. Beantragt wird eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Meldung bis zum Geschäftsschluss des 12. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Meldemonats. Das Formular sieht die Angabe von Name, Bankleitzahl (BLZ) und RIAD-Code des berichtspflichtigen Instituts vor. Als Begründung ist vorgesehen, dass es sich um eine Einheit handelt, deren Anzahl berücksichtigungsfähiger Instrumente in den letzten sechs aufeinanderfolgenden monatlichen Meldeterminen die Zahl von einer Million überstiegen hat. Der Hinweistext stellt klar, dass eine Genehmigung des Antrags solange gültig bleibt, wie sich die maßgeblichen Bedingungen beim Berichtspflichtigen nicht verändern. Bei einer Änderung dieser Bedingungen muss das berichtspflichtige Institut die Bundesbank unverzüglich informieren.