AnaCredit - Folgeinformationen zum Rundschreiben Nr. 38/2017 24.07.2017 Rundschreiben 46/2017
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 46/2017 der Deutschen Bundesbank vom 24. Juli 2017, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben enthält Folgeinformationen zum Rundschreiben Nr. 38/2017 vom 16. Juni 2017 im Zusammenhang mit AnaCredit. Es erläutert Anforderungen an ein mehrstufiges Testverfahren, insbesondere zur Nutzung produktionsnaher Daten (z. B. selbst generierte Testdaten gemäß Meldeschema und Datenmodell, Teil- oder Vollabzüge aus produktiven Systemen). Die Bundesbank weist darauf hin, dass die Testumgebung im ExtraNet dieselben Datenschutzanforderungen wie die Produktionsumgebung erfüllt. Ein zentraler Teil des Schreibens betrifft die Registrierung der berichtspflichtigen Institute im ExtraNet für das Fachverfahren „Bankenstatistisches Meldewesen“ und die Funktionen 30 bis 33 (Einreichung und automatische Quittung zu RIAD-BBk und AnaCredit-BBk). Es werden Erst- und Folgeregistrierung unterschieden, wobei als Identifikationsschlüssel die Banknummer (Bankleitzahl plus Prüfziffer) zu verwenden ist. Das Rundschreiben betont, dass Test- und Produktionsumgebung im ExtraNet getrennt sind und eine User-ID der Produktionsumgebung keinen Zugriff auf die Testumgebung ermöglicht, sodass ohne separate Test-User-ID keine Teilnahme am Testverfahren möglich ist. Außerdem werden die Zugangszeiten für die Testumgebung des ExtraNets (Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 16:00 Uhr) festgelegt und auf weiterführende Informationen auf der Bundesbank-Website verwiesen. Fragen zu diesem Rundschreiben oder zu Rundschreiben Nr. 38/2017 sollen per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.