Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Informationen zu den Rückmeldungen der EZB und Umgang mit Leerzeichen in Kennungen 15.04.2019 Rundschreiben 25/2019
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 25/2019 der Deutschen Bundesbank vom 15. April 2019 zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), gerichtet an alle Banken, Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über neue Rückmeldedateien der EZB, die validierte Fehler pro Meldetermin und beobachtender Einheit enthalten und deren Validierungscodes dem „Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln“ entsprechen. Das Format dieser neuen Rückmeldungen folgt Kapitel 4 der „Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank“. Die neuen Dateien werden an ihrem Präfix „ecb“ im Dateinamen (z. B. ecbACK_SM_12345678_201809.xml.zip, ecbACK_RA_12345678_201809.xml.zip) kenntlich gemacht. Weiterhin erläutert das Rundschreiben den Umgang mit Leerzeichen in Kennungen: Zwar erlaubt die genannte Technische Spezifikation Leerzeichen, die Bundesbank speichert aber intern keine Kennungen mit Leerzeichen. Bei Meldungseingang werden Kennungen mit Leerzeichen durch Löschung dieser Leerzeichen normiert; bereits gemeldete Kennungen wurden entsprechend angepasst, ohne dass Duplikate entstanden sind. Institute, die weiterhin Kennungen mit Leerzeichen melden, müssen sicherstellen, dass die Eindeutigkeit auch nach dieser Normierung gewahrt bleibt. Kurzfristig bleiben Leerzeichen in Kennungen laut Technischer Spezifikation zulässig, langfristig ist geplant, sie nicht mehr zu erlauben. Alle Rückmeldungen – sowohl der Bundesbank als auch die von der EZB weitergeleiteten – enthalten nur die normierten Kennungen ohne Leerzeichen.