Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Informationen zum Zusammenspiel von Kredit-Stammdaten und Löschmeldungen in Verbindung mit nachfolgenden Korrekturmeldungen 23.04.2019 Rundschreiben 27/2019

23.04.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 27/2019 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14) zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben vom 23. April 2019 ergänzt das Rundschreiben Nr. 76/2018 und präzisiert das Zusammenspiel von Kredit-Stammdaten, Löschmeldungen („Delete“) und nachfolgenden Korrekturmeldungen. Es erklärt, dass das Aktionsattribut Löschung („Delete“) zur Löschung fälschlich übertragener Kredit-Stamm- oder dynamischer Daten sowie zur Beendigung der Gültigkeit von Kredit-Stammdaten für ausgelaufene oder nicht mehr meldepflichtige Geschäfte dient; für Vertragspartner-Stammdaten ist die Delete-Funktion noch nicht anwendbar (Verweis auf Rundschreiben 95/2018). Aufgrund des statischen Konzepts der Kredit-Stammdaten überschreibt eine Korrekturmeldung ab ihrem Gültigkeitsdatum frühere Löschmeldungen, sodass bereits beendete Kredit-Stammdaten wieder aufleben können und ihre Gültigkeit erneut unbefristet wird. Anhand eines Beispiels mit Meldeterminen 9/2018 bis 2/2019 wird gezeigt, wie eine Korrekturmeldung für einen zurückliegenden Meldestichtag eine vorherige Delete-Meldung für ein ausgelaufenes Instrument aufhebt und dadurch für alle betreffenden Meldestichtage Rückmeldungen erzeugt werden. Diese Rückmeldungen können Validierungsfehler der Kategorie „Referentielle Integrität“ (RI-Fehler) erzeugen, da zu den wiederaufgelebten statischen Datensätzen entsprechende dynamische Datensätze erwartet werden; dies kann zur Abweisung der Daten mit Fehlercode FL0044_DE führen. Daher fordert die Bundesbank, dass nach einer Korrekturmeldung für bereits ausgelaufene und gelöschte Geschäfte neben chronologisch neu einzureichenden Korrekturen auch die Löschmeldung für die betroffenen Instrumente erneut eingereicht wird. Als Referenz wird das Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln genannt, abrufbar unter www.bundesbank.de/anacredit im Bereich „Ausweisvorschriften und Validierungsregeln“.