Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Informationen zur Umstellung der Kreditdaten auf das Zeitpunktprinzip 15.04.2021 Rundschreiben 28/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 28/2021 der Deutschen Bundesbank vom 15. April 2021, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen und weitere Meldewesenbeteiligte zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Das Schreiben informiert über die Umstellung der Kreditdatenmeldung auf das Zeitpunktprinzip zum 1. August 2021 und beschreibt die Testphase, den Zugang zum Testsystem, Besonderheiten der produktiven Umstellung sowie die Produktionsprozesse nach der Umstellung. Für die Testphase sind Testeinreichungen im Zeitraum vom 01.06.2021 bis 15.09.2021 über die AnaCredit-BBk-Anwendung in der ExtraNet-Testumgebung vorgesehen; dabei gelten ab 01.08.2021 die technischen Vorgaben der „Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank (Version 2.2)“. Das Rundschreiben beschreibt Anforderungen an die Testdateien, insbesondere zu Dateinamen, SDMX-Header (Submission Type, Application, Survey-ID, Test-Flag) sowie zur technischen und fachlichen Validierung, und verweist auf die einschlägigen Kapitel der Technischen Spezifikationen. Es legt die möglichen Meldeperioden (einschließlich frühestem Meldestichtag September 2018 und zulässigen Quartalsstichtagen für BBK_ANCRDT_T2Q) fest und erläutert, dass die Testdatenbank durch die Institute selbst gefüllt und bei Fehlern eigenverantwortlich durch Korrektur- oder Löschmeldungen bereinigt werden muss. Für den Zugriff auf das Testsystem werden Registrierungswege über das ExtraNet (Erst- und Folgeregistrierung) sowie die zu wählenden Fachverfahrensfunktionen und die zeitliche Verfügbarkeit des ExtraNet in der Testumgebung erläutert. Zur produktiven Umstellung wird klargestellt, dass bis einschließlich 31.07.2021 alle Meldungen nach dem bisherigen Verfahren verarbeitet werden, während ab 01.08.2021 die neuen Rahmenbedingungen gelten; größere Korrekturen für weiter zurückliegende Perioden sollen im Juli/August 2021 vermieden werden. Das Schreiben verweist auf die weiterhin geltenden Einreichungsfristen gemäß Bundesbank-Mitteilung Nr. 8001/2020 (statistische Anordnung, BAnz AT 17.01.2020) und die Informationen auf der AnaCredit-Internetseite. Abschließend werden anhand von Fallbeispielen die Auswirkungen der chronologischen Reihenfolge beim Hochladen von Dateien mit den Einreichungsarten „CHANGE“ und „FULL_DYNAMIC“ für unterschiedliche Meldestichtage erläutert und empfohlen, die aufsteigende Meldestichtags-Chronologie beim Upload zu beachten.