Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Aktivierung der Plausibilisierungsregeln für „Ausreißer“ ab Meldestichtag 31. August 2020 28.08.2020 Rundschreiben 57/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben (Nr. 57/2020) der Deutschen Bundesbank vom 28. August 2020 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Adressaten sind alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über die Aktivierung der Plausibilisierungsregeln für „Ausreißer“ ab dem Meldestichtag 31. August 2020 und die Durchführung entsprechender Prüfungen für Dateieinreichungen ab 1. September 2020. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einführung der Ausreißerregeln zuvor gemäß Rundschreiben Nr. 56/2020 vom 17. August 2020 verzögert hatte. Mit der Aktivierung werden Plausibilisierungsergebnisse zu Ausreißern in den Rückmeldungen bereitgestellt, einschließlich des neuen Codes „AK0003“. Gleichzeitig wird klargestellt, dass AK0003 zwar bereits in Rückmeldungen für Meldetermine vor August 2020 erscheinen kann, diese Hinweise für frühere Meldetermine jedoch ignoriert werden sollen, da die Regeln dort noch nicht aktiviert sind. Für Vertragspartner-Stammdaten gelten ebenfalls Wertgrenzen im Rahmen der Ausreißerregeln, jedoch erfolgt eine automatisierte Prüfung dieser Daten erst zu einem späteren Zeitpunkt. Abschließend verweist das Rundschreiben auf weiterführende Informationen in den Bundesbank-Rundschreiben 37/2020 vom 20. Mai 2020 und 44/2020 vom 15. Juli 2020.