Primärstatistisches Meldewesen / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal für die Fachthemen „AnaCredit“ und „RIAD“ ab 01.02.2026 24.09.2025 Rundschreiben 50/2025
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben (Nummer 50/2025) der Deutschen Bundesbank, Zentrale Frankfurt am Main, vom 24. September 2025, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentren der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Es informiert über die Umstellung des primärstatistischen Meldewesens für die Kreditdatenstatistik (AnaCredit) und die Vertragspartner-Stammdaten (RIAD) auf das neue Datenaustausch-Portal „NExt“ („Neukonzeption ExtraNet“) zum 01.02.2026, ab dem Meldungen ausschließlich dort eingereicht und verarbeitet werden. Zentrale Voraussetzung ist die frühzeitige Registrierung mindestens eines „User Managers“ für das Arbeitsgebiet „Finanzielle Statistiken“, der Nutzer für die Fachthemen „AnaCredit“ und „RIAD“ verwaltet, um eine fristgerechte Meldungseinreichung sicherzustellen. Im Zuge der Umstellung werden Dateinamenskonventionen und XML-Header angepasst, insbesondere wird die Bankleitzahl im Dateinamen und im Header durch den RIAD-Code für beobachtete Einheit (OBSRVD_AGNT_CD) und Berichtspflichtigen (RPRTNG_AGNT_CD) ersetzt; die RIAD-Codes sind über die EZB-Webseite bzw. per E-Mail erhältlich. Die technischen Details der Änderungen sowie Beispiele sind in der zum 01.08.2025 veröffentlichten „Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank“ (u. a. mit Verweis auf das AnaCredit Technische Meldeschema Version 2.8) in mehreren Kapiteln zu Dateinamen, XML-Headern und Rückmeldungsdateien beschrieben; Meldungen, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen, werden ab 01.02.2026 abgelehnt. Die Bundesbank bietet ab dem 01.11.2025 eine Testphase für AnaCredit- und RIAD-Meldungen im NExt-Portal an, für die ebenfalls eine Registrierung im Arbeitsgebiet „Finanzielle Statistiken“ in der Testumgebung erforderlich ist. Das Rundschreiben nennt die Zugangs-URLs für Produktiv- (https://next.bundesbank.de) und Testumgebung (https://at.next.bundesbank.de), verweist auf weitergehende Informationen zu NExt und das fortlaufend aktualisierte NExt-Nutzerhandbuch (inklusive API-Zugangsoptionen) sowie auf Kontaktmöglichkeiten zum Service-Team und schließt mit der Unterschrift der Deutschen Bundesbank (Brunken, Mokinski).
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal 21.10.2024 Rundschreiben 69/2024 gehostet von: Deutsche Bundesbank Original