Fragen und Antworten zu AnaCredit 29.07.2016

27.07.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Fragen-und-Antworten-Dokument der Deutschen Bundesbank zum ESZB-Projekt „Analytical Credit Datasets“ (AnaCredit), Stand Juli 2016, das die AnaCredit-Verordnung des EZB-Rats vom 18. Mai 2016 erläutert. Das Dokument beschreibt Ziel und Nutzen einer europäischen, granularen Mikrodatenbank zur Kreditvergabe und -inanspruchnahme, insbesondere für Geldpolitik, Risikomanagement, Finanzstabilität, Bankenaufsicht (SSM) und Forschung sowie für externe Institutionen wie Europäische Kommission, ESRB, EBA, ESMA, EIOPA, ESM, BaFin, Destatis und BMF. Es werden der Erhebungsumfang der ersten Phase (alle Kreditarten ohne Derivate an nicht-natürliche Personen, Meldeschwelle 25.000 EUR pro Kreditnehmer, Einzelkredit- und Einzelkreditnehmerbasis, 89 Kreditmerkmale und 6 Identifikatoren, überwiegend monatliche Meldefrequenz) sowie der Zeitplan (erste Meldung der Bundesbank an die EZB für Kreditdaten: Referenzmonat September 2018, für Vertragspartner-Stammdaten: März 2018) dargestellt; auf nationaler Ebene zieht die Bundesbank die erste Stammdatenerhebung auf den Meldestichtag 31. Januar 2018 vor. Das Papier erläutert nationale Ausgestaltungsentscheidungen der Bundesbank, darunter Meldeerleichterungen für rund 750 kleinere Institute (reduzierter Merkmalskranz für Bestands- und Neugeschäft) sowie vereinfachte Anforderungen für Bestandskredite (Reduktion um maximal 17 Merkmale). Ausführlich werden Kosten-Nutzen-Aspekte, das ESZB-weite Merits-and-Costs-Verfahren, die strategische Einbettung in einen Paradigmenwechsel hin zu granularen Daten und die mögliche teilweise oder vollständige Substitution bestehender Statistiken (z.B. Kreditnehmerstatistik, Teile von Zins-/Bilanzstatistik) sowie die Perspektive eines „European Reporting Framework“ beschrieben. Es werden Datenschutzanforderungen und die Tatsache betont, dass in der ersten Ausbaustufe keine Kredite natürlicher Personen erfasst werden, sowie die rechtliche Grundlage im Statistikbereich (Artikel 5 ESZB/EZB-Statut, Verordnung (EG) Nr. 2533/98 i.d.F. Verordnung (EU) Nr. 2015/373, EZB-Beschluss EZB/2014/65). Das Dokument vergleicht AnaCredit mit dem deutschen Millionenkreditmeldewesen (u.a. andere Meldeschwellen, Merkmalsumfang, Meldefrequenz, Kreis der Meldepflichtigen) und beschreibt geplante oder bereits genutzte Synergien sowie mögliche Feedback-Loops aggregierter Daten an meldende Institute. Schließlich werden Kommunikationsmaßnahmen und Unterstützungsangebote der Bundesbank für die Kreditwirtschaft (Seminare, Implementierungsgruppe, Service-Telefon, E-Mail, strukturierter Q&A-Prozess) sowie im Annex tabellarisch die Datenforderungen der AnaCredit-Verordnung und Auszüge aus einem „Memorandum of understanding“ zu europäischen Meldegrenzen und Meldeumfängen dargestellt.