Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Einführung von Gültigkeitszeiträumen bei Codelistenwerten; Anpassung weiterer Meldevorgaben zum 1. Februar 2022; Aufnahme des Abschnitts zur Funktionsweise des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ in die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) 13.08.2021 Rundschreiben 54/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 54/2021 der Deutschen Bundesbank vom 13. August 2021 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken, Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über die Einführung von Gültigkeitszeiträumen bei Codelistenwerten, die Anpassung verschiedener Meldevorgaben zum 1. Februar 2022 sowie die Verlagerung des Abschnitts zur Funktionsweise des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ in die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik. Erstmals werden mit der ab Februar 2022 gültigen Technischen Spezifikation befristete Gültigkeitszeiträume für AnaCredit-Codelisten eingeführt, mit Ausnahme bestimmter Codelisten (u. a. CL_XJUSTIZ, CL_MAPPING_DE_TAX_CD, CL_BBK_SRVY_ID, CL_BBK_APPLCTN_ID), die unbeschränkt gültig bleiben. Speziell wegen des EU-Austritts von Großbritannien werden NUTS3-Codes für britische Gebiete in den Meldungen zu Sicherheiten und Vertragspartner-Stammdaten zeitlich begrenzt und durch das ISO-Länderkürzel „GB“ ersetzt; dabei gelten unterschiedliche Endstichtage für AnaCredit-BBk und RIAD-BBk. Zudem wird der Referenzzinssatz €STR (CL_BBK_RFRNC_RT_ANCRDT_CLLCTN_NA), der seit dem 02.10.2019 berechnet wird, ab 01.08.2021 zur Meldung zugelassen, rückwirkend jedoch nur ab Meldestichtag 31.10.2019. Weiter werden zahlreiche Codelisten aktualisiert, eine neue Codeliste für Ausfallstatus (CL_BBK_CRDT_QLTY_DFLT_STTS_ANCRDT_CLLCTN_NA) eingeführt, nationale Kennungen zusammengefasst (u. a. zu DE_TRD_RGSTR_CD) und BIC nicht mehr als nationale Kennung zugelassen; ergänzend wird die Mapping-Übersicht für Steuernummern (MAPPING_DE_TAX_CD) erweitert und neue Kennungen wie PT_IF_CD und PT_ASF_CD aufgenommen. Die relevanten Dokumente (Code List, Technische Spezifikation, Attributauflistung und technisches Meldeschema, jeweils Version 2.3) werden genannt und sind über die Webseite der Bundesbank abrufbar. Alle Änderungen gelten für Meldungen von Kredit- und Vertragspartner-Stammdaten ab dem 01.02.2022 einschließlich Korrekturmeldungen, während die Beschreibung der Funktionsweise des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ aus der Technischen Spezifikation (Version 2.2 bzw. 2.3) entfernt und Anfang 2022 in die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik übernommen wird, ohne die technische Spezifikation dieses DataSets zu ändern.