AnaCredit - Neue Regelung für AnaCredit-relevante (Rück-)Fragen ab Meldebeginn 29.03.2018 Rundschreiben 27/2018

28.03.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 27/2018 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14) vom 29. März 2018, das an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften gerichtet ist. Das Schreiben informiert über eine neue Regelung für AnaCredit-relevante (Rück-)Fragen ab dem Meldebeginn zum 1. April 2018. Es legt fest, dass Rückfragen zu Stammdatenmeldungen an die E-Mail-Adresse [email protected] zu richten sind, mit telefonischer Erreichbarkeit werktags von 10 bis 12 Uhr unter 069 9566-7617. Rückfragen zu Kreditdatenmeldungen sollen von Kreditbanken und Banken mit Sonderaufgaben an [email protected] und von Verbund-, Realkreditinstituten sowie Bausparkassen an [email protected] gesendet werden, wobei jedes meldepflichtige Institut zusätzlich per E-Mail informiert wird. Allgemeine konzeptionelle Fragen zu AnaCredit sind an [email protected] zu adressieren. Es wird auf eine Bankengruppenabgrenzung in der Sonderveröffentlichung 1, Richtlinien Januar 2018, „Verzeichnis der Banken (MFIs) in Deutschland nach Bankengruppen“, verwiesen. Zudem wird geregelt, dass Rückfragen mit vertraulichen Daten künftig über den ExtraNet-Service ConTact beantwortet werden, der ohne Registrierung über den Browser zugänglich ist. Hinweise zur Nutzung dieses Dienstes finden sich laut Dokument in der „Bundesbank Extranet – Dokumentation für Kunden“ im Bereich Service > ExtraNet > Dokumentation auf der Website der Deutschen Bundesbank.