Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Veröffentlichung der Wertgrenzen für Ausreißerregeln 20.05.2020 Rundschreiben 37/2020
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 37/2020 der Deutschen Bundesbank vom 20. Mai 2020 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Es richtet sich an alle meldepflichtigen Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Inhaltlich informiert es über die Veröffentlichung der Wertgrenzen für Ausreißerregeln, die der inhaltlichen Qualitätssicherung der AnaCredit-Daten dienen und als erster Schritt einer weitergehenden inhaltlichen Datenprüfung verstanden werden. Diese Ausreißerregeln wurden bei der letzten Aktualisierung des Validierungshandbuchs mit Gültigkeit ab 1. August 2020 aufgenommen; die zugehörigen Wertgrenzen werden in einer separaten Excel-Datei auf der Webseite der Bundesbank bereitgestellt (genannter Downloadpfad). Das Rundschreiben erläutert, dass die zunächst groben Wertgrenzen im Zeitablauf verfeinert und künftig unabhängig von Versionen des Validierungshandbuchs angepasst werden, wobei Änderungen mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden sollen. Zudem wird mitgeteilt, dass das Validierungshandbuch in Version 10.1 um den Validierungscode AK0003 ergänzt wurde, der anzeigt, dass in den Plausibilisierungsregeln keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Der formale Fehler FL0048_DE wurde erweitert, damit bei zu vielen Fehlern nun sowohl Validierungen als auch Plausibilisierungen zum Abbruch der Rückmeldung führen. Abschließend kündigt das Schreiben an, dass meldepflichtige Institute zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit erhalten sollen, vermutete Ausreißerwerte zu bestätigen, sobald dieses Verfahren mit der EZB definiert ist.