Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Erinnerungsmeldung zur Vollständigkeit und Pflicht zur Angabe des Einreichers 25.02.2021 Rundschreiben 10/2021
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 10/2021 der Deutschen Bundesbank vom 25. Februar 2021 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Es richtet sich an alle meldepflichtigen Banken (MFIs), die Rechenzentralen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Rundschreiben behandelt zwei Hauptpunkte: die Pflicht zur Mitteilung aller Personen/Einheiten, die berechtigt sind, AnaCredit-Stamm- und Kreditdatenmeldungen im Namen des berichtspflichtigen Instituts einzureichen (Zurechnungserklärung), sowie die Einführung einer automatisierten Erinnerungsmeldung zur Vollständigkeit der Kreditdatenmeldungen ab dem Meldestichtag 30.09.2021. Ab dem 01.04.2021 wird hierfür die technische Validierungsregel DN0061_DE aktiviert, die die Nutzung des korrekten ExtraNet-Zugangs durch den vorgesehenen Einreicher prüft und bei Verstößen die gesamte Datei ablehnt. Das Schreiben verweist auf das Formular „Zurechnungserklärung AnaCredit-BBk und RIAD-BBk“ sowie auf die technischen Spezifikationen und das „Handbuch zu den AnaCredit Validierungsregeln“ (u.a. Kapitel 3.2.3, 4.1–4.6, Version 11.1) und die Anwendung AnaCredit-BBk. Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/867 und der Mitteilung Nr. 8001/2020 der Bundesbank werden die neuen Erinnerungsmeldungen mit spezifischen Validierungsfehlern (EC0010 und EC0020_DE) beschrieben, die fehlende bzw. unvollständige Templates und dynamische Kreditdaten kennzeichnen. Die Erinnerungsmeldung wird als Datei „acrm_{BLZ}_{Meldeperiode}.xml.zip“ bereitgestellt, löst eine Einreichungsfrist von drei Geschäftstagen für Erst- oder Korrektureinreichungen aus und ersetzt bisherige individuelle E-Mail-Aufforderungen zu fehlenden oder korrigierten Kreditdaten. Für fehlende Vertragspartner-Stammdatenmeldungen bleibt die Erinnerung zunächst weiterhin per E-Mail bestehen, eine spätere Umstellung wird in einem weiteren Rundschreiben angekündigt.