Liste der Berichtsmitgliedsstaaten Version 4, gültig ab 01.01.2026 19.12.2025

04.09.2018 Ausgabe Version 4

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Dokument der Deutschen Bundesbank, Zentralbereich Statistik, zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), das eine „Liste der Berichtsmitgliedsstaaten“ enthält. Die Fassung ist als Version 4 ausgewiesen und gilt ab dem 01.01.2026. Das Dokument definiert, welche Länder als Berichtsmitgliedsstaaten im Sinne der Kreditdatenstatistik gelten, nämlich alle Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsraums. Explizit werden Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern aufgeführt. Bulgarien wird als Berichtsmitgliedsstaat ab dem 01.01.2026 genannt, Kroatien ab dem 01.01.2023. Darüber hinaus listet das Dokument Gebiete mit besonderer Beziehung zu Frankreich, die als Berichtsmitgliedsstaat betrachtet werden: Monaco, Französisch-Guayana, Martinique, Guadeloupe, Réunion, Mayotte, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (französischer Teil) und Saint-Pierre und Miquelon.