Fehlanzeige AnaCredit 26.03.2025

09.05.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Formular der Deutschen Bundesbank zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit, Datenstandard DS 310) mit dem Titel „Fehlanzeige AnaCredit“. Das Dokument dient dazu, dass Institute gegenüber der Bundesbank erklären, keine nach AnaCredit meldepflichtigen Instrumente zu unterhalten. Es enthält die Adressdaten der zuständigen Stelle in der Bundesbank (Zentrale Kredite AnaCredit in Frankfurt am Main) sowie eine Kontakt-E-Mail ([email protected]). Vorgesehen sind Felder für BLZ, Name des Instituts, Ort, Ansprechpartner, Telefon und E-Mail. Das Institut bestätigt mit Unterschrift, dass es Fehlanzeige erstattet und zugleich sicherstellt, bei künftigem Besitz meldepflichtiger AnaCredit-Instrumente sofort, d. h. am nächstfolgenden Monatsende, eine elektronische Meldung in den vorgegebenen Formaten abgeben zu können. Am Ende sind Felder für Datum sowie Name des Instituts und Unterschrift vorgesehen.