Bankenstatistik/ Kreditdatenstatistik (AnaCredit) 15.01.2024 Rundschreiben 04/2024
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 04/2024 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik/Kreditdatenstatistik (AnaCredit), datiert auf den 15. Januar 2024 und adressiert an alle Banken, Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen und Softwarehersteller. Das Schreiben konkretisiert im Juli 2023 angekündigte Schemaänderungen des technischen Meldeschemas AnaCredit (Version 2.5), die ab Meldetermin Februar 2024 gelten. Kernpunkt ist die Einführung der neuen nationalen Kennung DE_PS_CD für deutsche öffentliche Einheiten (Kernhaushalte, Extrahaushalte, sFEU), einschließlich Prioritätsregeln gegenüber anderen nationalen Kennungen und Fristen zur rückwirkenden Nachmeldung bis spätestens Meldetermin Juli 2024. Es beschreibt die rechtliche Einordnung von Innen- und Außen-GbR im Zuge des MoPeG (ab 01.01.2024), die neue Rechtsform DE111 für eingetragene GbR (eGbR) und die Nutzung der Gesellschaftsregisterkennung (GsR/GSR) als nationale Kennung DE_TRD_RGSTR_CD. Zudem wird die neue Rechtsform „FBRANCH“ für ausländische Niederlassungen eingeführt und deren Verwendung im Attribut Rechtsform erläutert. Ein weiterer Abschnitt behandelt die Ausweitung und technische Änderung der RIAD-Rückmeldungen zu Vertragspartnerstammdaten ab 01.02.2024, einschließlich der Behandlung von Validierungsfehlern über verschiedene Meldetermine sowie der künftigen Integration des Gültigkeitsendes VLD_T. Ferner wird die Umstellung der DS-Validierungsregeln auf dateibezogene Fehler mit Konsequenzen für den Code AK0001 beschrieben und eine Anpassung des Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln angekündigt. Abschließend informiert das Rundschreiben über die ausschließliche elektronische Bereitstellung von AnaCredit-Rundschreiben auf der Bundesbank-Website, empfiehlt die Anmeldung zu einschlägigen Newslettern und nennt Kontaktadressen für fachliche Rückfragen.