Reporting Counterparty Reference Data attributes

21.12.2017

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein AnaCredit-Dokument „Notes on Compilation – Reporting counterparty reference data attributes“, das mithilfe von Flussdiagrammen und erläuternden Notizen die Logik zur Meldung von Gegenparteien-Stammdaten beschreibt. Kern des Dokuments ist ein generisches Prüfungsablauf für jedes Attribut: zunächst wird anhand Wohnsitzland und zugewiesenen Rollen geprüft, ob das Attribut „required“ (R) oder „not required“ (X) ist, dann die Anwendbarkeit, und schließlich, ob die Information dem meldenden Institut zur Verfügung steht. Es definiert die speziellen Meldesymbole „NR“ (Not required), „NA“ (Non-applicable) und „NP“ (Not reported), einschließlich der zu verwendenden Dummy-Datenwerte für Datumsfelder („9999-01-01“ für NR, „8888-01-01“ für NA, „7777-01-01“ für NP) sowie deren Auswirkungen auf die Validierung (Fehler vs. Warnung). Ausführlich werden die Meldelogiken und Validierungsregeln für die Attribute „Head office undertaking identifier“, „Immediate parent undertaking identifier“ und „Ultimate parent undertaking identifier“ beschrieben, jeweils abhängig von Wohnsitz, Rolle „Debtor – at least one instrument originated at or after 1 September 2018“ und der Unterscheidung zwischen ausländischer Zweigstelle/Spezialfonds und Hauptsitz. Weitere Abschnitte behandeln Adressattribute wie „Address: county/administrative division“ mit Sonderregelungen für irische und nicht-irische Gegenparteien, Servicer-only-Rollen und Spezialfonds (inklusive Verweisen auf Regeln wie CPR026 und CPR095). Für Identifikatoren wird die Logik zu „Non-Irish identifier type“, „Identifier free text“ und der Nutzung von LEI, irischen bzw. nicht-irischen nationalen Kennungen, generischen Codes („GEN_*“) sowie Fällen, in denen Freitextbeschreibungen oder Begründungen für fehlende Kennungen erforderlich sind, erläutert (u.a. Regeln CPR047, CPR084, CPR091, CPR092). Abschließend wird die Attributlogik für die „Legal form“ dargestellt, einschließlich der besonderen Behandlung von ausländischen Zweigstellen und Spezialfonds („NA“ bzw. „SPFUND“), der Abhängigkeit von der Rolle „Servicer“, sowie der Pflicht zur Meldung landesspezifischer, EU- oder „rest of world“-Rechtsformcodes aus der Domänenliste (Regeln CPR029, CPR093, CPR094).