AnaCredit Reporting- Guidance for Credit Unions
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Leitfaden-Dokument („Guidance for Credit Unions“) der Central Bank of Ireland zur AnaCredit-Berichterstattung, datiert Juli 2020. Es erläutert die Pflichten von Kreditinstituten nach der AnaCredit‑Regulierung 2018/867 sowie den in Irland geltenden Umsetzungsrahmen für Credit Unions. Das Dokument beschreibt die zwei von Credit Unions einzureichenden Meldungen ACPRD (Gegenparteien‑Stammdaten) und ACR1CU (Kreditdaten zu diesen Gegenparteien), die derzeit aufgrund einer Derogation zu Artikel 16 der AnaCredit‑Regulierung 2016/13 noch vierteljährlich, ab Januar 2021 jedoch monatlich fällig sind (ACPRD T+7, ACR1CU T+15). Es legt fest, dass die Meldungen ausschließlich im XML‑Format über die Online Returns‑Plattform (ONR) der Zentralbank einzureichen sind und verweist auf das XML‑Schema und das ONR‑Benutzerhandbuch. Ausführlich werden allgemeine Meldegrundsätze, die Unterscheidung von statischen und dynamischen Daten und die Notwendigkeit konsistenter IDs (CounterpartyID, InstrumentID, ContractID) über alle Datensätze hinweg dargestellt. Ein Schwerpunkt des Dokuments liegt auf typischen Fehlern, die zu Ablehnung („Rejected“) oder Teilannahme („Partially accepted“) von Dateien führen, etwa Schema‑Verstöße, fehlende Pflichtfelder, falsch formatierte Datumsangaben oder Verletzungen von Referential‑Integrity‑ und Konsistenzregeln (z.B. RI0110, RI0050/RI0060/RI0070, RI00260, CN0621, CN0470, CN0825). Zudem wird erläutert, welche Gegenparteien im Meldeumfang liegen (juristische Personen, bestimmte staatliche Stellen, keine Haushalte oder Einzelpersonen) und wie besondere Meldewerte wie NA, NR und NP korrekt zu verwenden sind. Abschließend listet das Dokument eine Reihe von Datenattributen auf, für die der Wert „NR“ von Credit Unions nicht gemeldet werden darf, und bietet eine Kontaktadresse ([email protected]) für Verbesserungsvorschläge.