FX conversion rate for static monetary values of instruments denominated in foreign currencies

23.10.2026

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine im AnaCredit Reporting Manual (Teil I) veröffentlichte fachliche Klarstellung (Question ID 2020/0019) der EZB zur Umrechnung von in Fremdwährungen denominierten statischen monetären Werten. Die Antwort bezieht sich explizit auf Annex IV der AnaCredit‑Verordnung, wonach Fremdwährungsbeträge grundsätzlich zum jeweiligen EZB-Euro-FX-Referenzkurs (Mid-Rate) am Berichtsstichtag in Euro umzurechnen sind. Gleichzeitig stellt das Dokument klar, dass Beträge zu dem Kurs umzurechnen sind, der für das Datum gilt, auf das der jeweilige Datenattributswert referenziert (z.B. beim ursprünglichen Sicherungswert zum Kurs am Datum dieses ursprünglichen Sicherungswertes). Solche Betragsattribute, die sich auf ein anderes Datum als den Berichtsstichtag beziehen (auch vor dem 1. September 2018), gelten als fest zum jeweiligen Berichtsdatum und werden nachträglich nicht angepasst, selbst wenn sich Devisenkurse ändern. Das Dokument beantwortet die Frage, ob die Umrechnung auch für sehr weit in der Vergangenheit liegende Ursprungsdaten vorzunehmen ist, und bejaht dies. Zusätzlich wird klargestellt, dass für Verträge mit Ursprungsdaten vor Einführung des Euro im Jahr 1999 der Wechselkurs zum Stichtag der Euro-Einführung zu verwenden ist. Als Beispiel wird ein in US‑Dollar begebener Vertrag mit einem Ursprungsdatum 31. Mai 1996 genannt, bei dem für die Umrechnung des Datenattributs „commitment amount at inception“ der EUR/USD‑Kurs vom 1. Januar 1999 angewendet wird.