Deposits which represent savings accounts at building societies

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes AnaCredit-Dokument vom 29.06.2018 (Question ID 2018/0033) mit einer Auslegungsfrage zu Instrumenten im Anwendungsbereich von AnaCredit, insbesondere zu Kontokorrentkonten, Einlagen und Überziehungen. Bezug genommen wird auf Teil II des AnaCredit Reporting Manuals, insbesondere Abschnitt 3.4.1 und Seite 84. Das Dokument klärt, wie vorübergehende Sollsalden auf Einlagen zu behandeln sind, die Sparguthaben bei Bausparkassen darstellen und durch Eröffnungsgebühren entstehen. Es wird erläutert, dass „deposits other than reverse repurchase agreements“ nur von beobachteten Einheiten getätigte Einlagen umfassen und dass Sollsalden auf Kontokorrentkonten sowohl mit als auch ohne Kreditlinie auftreten können. Die Kernaussage ist, dass Gebühren für die Eröffnung eines Sparkontos, die im Sparkonto gebucht werden und dieses vorübergehend negativ machen, nicht als Kreditinstrument gelten und daher nicht an AnaCredit zu melden sind. Wird dieselbe Gebühr hingegen in einem Überziehungskonto oder einem laufenden Konto ohne Kreditlinie gebucht und führt dort zu einem Sollsaldo, ist der Gebührenbetrag als Teil des ausstehenden Betrages an AnaCredit zu melden. Zur Begründung wird auf die Definition des ausstehenden Nominalbetrags verwiesen, der unbezahlte fällige Zinsen, Strafgebühren und sonstige Gebühren einschließt.