Reporting interest rate percentages as numerical values
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine FAQ/Einzelfallklärung („Question ID 2020/0002“) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht am 31.01.2020 und zugeordnet zu Teil II des AnaCredit Reporting Manuals. Das Dokument behandelt allgemeine Klarstellungen zu „Loans price and other conditions“ und konkret die Datenattribute „interest rate“, „interest rate spread/margin“, „interest rate cap“ und „interest rate floor“. Es erläutert, wie Zinssätze zu melden sind, wenn die AnaCredit-Verordnung von Prozentangaben spricht, während das Reporting Manual teils von Basispunkten als numerischen Werten ausgeht. Die zentrale Vorgabe lautet, dass alle genannten Zinsdatenattribute als numerische Werte zu übermitteln sind, die einen Anteil pro Hundert darstellen (also Dezimalzahlen statt Prozentangaben). Anhand einer Tabelle werden Beispiele gegeben: etwa ist ein Zinssatz von 6 % als 0,06, 5,5 % als 0,055, ein Zinscap von 7 % als 0,07 und ein Zinsfloor von 4,2 % als 0,042 zu melden; ein Spread von einem Basispunkt über Referenzzins (0,01 %) wird als 0,0001 gemeldet. Es wird hervorgehoben, dass auch der „interest rate spread/margin“ als solcher Anteil pro Hundert berichtet wird, z.B. 100 Basispunkte (1 %) als 0,01. Abschließend weist das Dokument darauf hin, dass diese Vorgaben die technischen Standards für die Sekundärberichterstattung (von NZBen an die EZB) betreffen und nationale Zentralbanken für die Primärberichterstattung andere Standards vorgeben können.