Update on reporting the performance status of the instrument

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der EZB veröffentlichte FAQ-ähnliche Aktualisierung zu den AnaCredit Validation Checks, konkret zur Berichtslogik für das Datenattribut „performing status of the instrument“. Das Dokument trägt die Question ID 2024/0001 und wurde am 26.01.2024 veröffentlicht. Es erläutert eine Änderung der AnaCredit Reporting Instructions, wonach der „performing status of the instrument“ für ausgebuchte (derecognised) Instrumente nicht mehr gilt und für diese der Wert „non-applicable“ zu melden ist. Grundlage ist die AnaCredit‑Verordnung mit insgesamt 88 grundsätzlich verpflichtend zu meldenden Datenattributen sowie die Hinweise in Abschnitt 2.2 Teil 2 des AnaCredit Reporting Manual zur Nutzung des speziellen Meldewerts „non-applicable“. Bisher mussten Meldestellen für alle Instrumente, auch nicht bilanzwirksame, entweder „performing“ oder „non-performing“ melden und dabei die Kriterien der ITS on supervisory reporting nach der Verordnung (EU) 2021/451 anwenden. Da nach diesen ITS derecognised instruments nicht unter die Definition von performing/non-performing exposures fallen, wird zur Sicherstellung der Übereinstimmung nun festgelegt, dass „performing“ bzw. „non-performing“ nur für als „recognised“ klassifizierte Instrumente zu verwenden ist. Die AnaCredit‑Schemas werden so angepasst, dass für derecognised instruments (einschließlich abgeschriebener, ausgebuchter Instrumente) „non-applicable“ im Attribut „performing status of the instrument“ berichtet werden kann. Erstmals ist der Wert „non-applicable“ für den Meldestichtag 31. Juli 2024 zu verwenden; eine Rückmeldung und Korrektur historischer Daten ist nicht erforderlich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von „non-applicable“ explizit im Validierungscheck CN1003 geprüft wird, der verlangt, dass bei „non-applicable“ der „recognition status of the instrument“ als „entirely derecognised“ gemeldet ist.