Sources of encumbrance in AnaCredit
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Klärung („General clarifications“) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht im AnaCredit Reporting Manual Teil II, mit Fokus auf das Datenattribut „Sources of encumbrance“. Der Text verweist darauf, dass AnaCredit die Definitionen und Vorgaben der ITS zur Berichterstattung über Asset Encumbrance (insbesondere die Anhänge XVI und XVII) übernimmt und dass die Beurteilung, ob ein Instrument „encumbered“ ist, grundsätzlich mit der ITS konsistent sein soll. Ein Kredit gilt als encumbered, wenn er verpfändet oder in einer Weise zur Besicherung, Besicherungserweiterung oder Kreditverbesserung verwendet wird, dass er nicht frei entziehbar ist; ungenutzte, frei entziehbare Kredite gelten als unencumbered. In einfachen Fällen spiegelt AnaCredit daher die ITS-Berichterstattung zu Asset Encumbrance wider; komplex wird es bei teilweise besicherten Instrumenten oder solchen mit mehreren Encumbrance-Quellen, weil AnaCredit auf Einzelinstrumentebene berichtet. Für solche Fälle legt das Dokument fest, dass bei mehreren Quellen diejenige mit dem größten Anteil am Instrument als „source of encumbrance“ zu melden ist, und bei teilweise encumbered Instrumenten diese insgesamt als encumbered an AnaCredit zu melden sind. Ein Beispiel mit Selbstverbriefung von zehn Krediten à 1.000 €, einer Retention von 85 % und der Nutzung von Asset-Backed Securities im Wert von 2.500 € als Sicherheiten für Zentralbankrefinanzierung illustriert, dass hier mehrere Encumbrance-Quellen (Debt securities issued – ABS, Central bank funding, sowie ein freier Teil) gleichzeitig vorliegen. Da sich die Asset Encumbrance in solchen Fällen nicht exakt auf Einzelinstrumentebene abbilden lässt, sollen in AnaCredit alle Kredite als encumbered gemeldet werden, mit „Central bank funding“ als Quelle, weil diese den größten Teil der Belastung ausmacht.