National identifier in the case of foreign branches

23.10.2026

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Zusammenfassung

Das Dokument ist eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte AnaCredit-Auslegungsfrage (Q&A) zur Identifizierung von ausländischen Zweigstellen, datiert auf den 24.01.2018 (Frage-ID 2018/0022) und zugeordnet zum AnaCredit Reporting Manual, Teil II. Es behandelt die Datenattribute „Counterparty identifier“, „Legal Entity Identifier (LEI)“ und „National identifier“ sowie besondere Gegenparteikategorien und Gegenparteistammdaten. Der nationale Identifikator wird als länderspezifischer, allgemein verwendeter Code definiert, der die eindeutige Identifizierung einer Gegenpartei oder der juristischen Person, zu der sie gehört, im Wohnsitzland ermöglicht. Für ausländische Zweigstellen bezieht sich der nationale Identifikator auf die Zweigstelle selbst, während er für nicht-ausländische Zweigstellen auf die juristische Person verweist. Es wird klargestellt, dass der LEI der juristischen Person („head office“) nicht für eine ausländische Zweigstelle zu berichten ist; hat die Zweigstelle einen eigenen LEI, ist dieser zu melden, ansonsten ein nationaler Identifikator gemäß der veröffentlichten Länderliste. Die Zweigstelle und die zugehörige juristische Person werden in AnaCredit als zwei getrennte Gegenparteien mit jeweils eigenem Referenzdatensatz und eigenem Gegenparteien-Identifier behandelt, wobei die Verknüpfung über das Datenattribut „head office undertaking identifier“ erfolgt. Im Beispiel einer deutschen juristischen Person mit einer dänischen Zweigstelle soll die dänische Zweigstelle einen dänischen nationalen Identifikator (CVR-Code oder FT-Nummer) erhalten, während die deutsche juristische Person entweder einen deutschen nationalen Identifikator oder einen LEI hat.