Operational overdrafts on cash accounts

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Europäischen Zentralbank veröffentlichtes Auslegungsdokument in Form einer FAQ-Antwort zu AnaCredit, bezogen auf Teil II des AnaCredit-Manuals. Das Dokument trägt den Titel „Operational overdrafts on cash accounts“, hat die Question ID 2018/0003 und wurde am 24.01.2018 veröffentlicht. Inhaltlich behandelt es die Frage, ob kurzfristige operative Überziehungen auf Bargeldkonten, die durch Abwicklungszeitunterschiede beim Wertpapierhandel entstehen und ein bis fünf Tage dauern, AnaCredit-meldepflichtig sind. In der Antwort wird auf Teil II des AnaCredit-Manuals, Abschnitt 3.4.1 (Seiten 24-25), verwiesen, wo unautorisierte Überziehungen als „current accounts which are not associated with an agreed credit limit“ beschrieben werden. Es wird klargestellt, dass unautorisierte Überziehungen (Konten mit Sollsaldo am Meldestichtag) an AnaCredit zu melden sind, wenn der Verpflichtungsbetrag des Schuldners gegenüber der meldepflichtigen Stelle 25.000 € übersteigt. Die kurze Dauer der Sollsalden ist dabei unerheblich. Nicht meldepflichtig sind unautorisierte Überziehungen nur dann, wenn das Konto am Meldestichtag selbst keinen Sollsaldo aufweist. Zudem wird auf eine verwandte Frage zu Gegenparteistammdaten bei unautorisierten Sollsalden verwiesen.