Legal Entity Identifier (LEI) and national identifier
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Frage-Antwort-Dokument der Europäischen Zentralbank (AnaCredit Manual Teil II) zum Datenattribut „Legal Entity Identifier (LEI)“ und „National Identifier“, veröffentlicht am 29.06.2018 mit der Question ID 2017/0007. Es erläutert, bei welchen „registration status“-Ausprägungen eines LEI (u. a. issued, lapsed, pending transfer, pending archival, merged) der LEI für AnaCredit zu melden ist, und dass andere Status wie das Fehlen eines LEI behandelt werden. Merged-LEIs sind nur für Berichtszeiträume vor einer Übernahme/Fusion zu verwenden; danach ist der LEI der überlebenden/neuen Rechtseinheit zu melden. Wenn kein gültiger LEI gemeldet wird, ist grundsätzlich ein nationaler Identifikator aus einer vordefinierten Liste verpflichtend, sofern die jeweilige nationale Zentralbank nichts anderes entscheidet. Das Dokument beschreibt, unter welchen Bedingungen ein anderer, nicht in der EZB-Liste enthaltener Identifikator gemeldet werden darf (öffentlich zugänglich, eindeutige Identifikation, und entweder „OTHER“-Typ für ein gelistetes Land oder „GEN_OTHER_CD“ für ein nicht gelistetes Land). In solchen Fällen ist neben dem Code selbst auch eine kurze Beschreibung des Identifikatortyps (z. B. Steuernummer) an die zuständige nationale Zentralbank zu berichten, wobei diese Lösung als „least preferred option“ gilt. Es wird klargestellt, dass die Liste der nationalen Identifikatoren im Zeitverlauf um weitere Länder und Identifikatoren ergänzt wird. Ein neu in die Liste aufgenommener nationaler Identifikator kann unabhängig vom Berichtsstichtag der Information sofort verwendet werden.