ISO country codes
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein im Rahmen des AnaCredit-Manuals („Centralised code lists“) veröffentlichtes Dokument der Europäischen Zentralbank in Form einer FAQ-Antwort zu ISO-Ländercodes. Die Veröffentlichung trägt die Question ID 2017/0004 und ist vom 09.08.2017 datiert. Thematisch geht es um die Verwendung standardisierter ISO- und anderer Code-Listen, konkret um den Datenattribut „Address: country“ sowie „Real estate collateral location“. Ausgangspunkt ist die ISO-Norm 3166 zu Ländercodes und ihren Unterteilungen, insbesondere die Behandlung der Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren Bundesstaaten, einem District und sechs Außengebieten. Die EZB stellt klar, dass gemäß der AnaCredit-Verordnung der Ländercode als ISO-3166-Alpha-2-Code zu berichten ist und dass bei Gegenparteien mit eigenem spezifischen ISO-Alpha-2-Code stets dieser zu verwenden ist. Dies gilt auch dann, wenn das betreffende Gebiet eine Untereinheit eines anderen Staates darstellt. Konkret bedeutet dies etwa, dass für eine in Puerto Rico ansässige Gegenpartei beim Attribut „address: country“ der Code „PR“ zu berichten ist und nicht der Code der Vereinigten Staaten. Das Dokument enthält außerdem die Kontaktangaben der EZB (Direktorium Allgemeine Kommunikation, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) sowie den Hinweis, dass eine Vervielfältigung mit Quellenangabe gestattet ist.