Fiduciary deposits on behalf of non-financial corporations or natural persons

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Klarstellung (General clarifications) zum AnaCredit Manual Teil I, veröffentlicht am 31.01.2020 mit der Question ID 2020/0010. Das Dokument behandelt die aufsichtsrechtliche Einordnung von Treuhandeinlagen (fiduciary deposits), die von beobachteten Instituten (observed agents) im Auftrag von nichtfinanziellen Unternehmen oder natürlichen Personen geführt werden. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass solche Kredite bzw. Treuhandeinlagen nicht im Rahmen der AnaCredit-Verordnung zu melden sind. Unter Verweis auf Artikel 4(1)(a)(iv)(ii) der AnaCredit-Verordnung wird klargestellt, dass nur von beobachteten Instituten bediente Kredite zu melden sind, wenn sie von juristischen Personen gehalten werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen; natürliche Personen fallen daher ausdrücklich nicht darunter. In Anlehnung an Erwägungsgrund 1 der AnaCredit-Verordnung wird erläutert, dass AnaCredit detaillierte Informationen über Instrumente erfasst, die Kreditrisiken für bestimmte Arten von Finanzinstituten begründen, die in erheblichem Umfang Kreditvergabe betreiben. Instrumente, die von beobachteten Instituten im Auftrag von Unternehmen bedient werden, die nicht in erheblichem Umfang Kreditvergabe betreiben, gelten daher nicht als meldepflichtige AnaCredit-Instrumente. Als Beispiel für solche nicht meldepflichtigen Instrumente nennt das Dokument Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (trade receivables), die lediglich verwaltet, aber nicht angekauft werden.