Instruments related to deregistered counterparties
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Frage-Antwort-Dokument der Europäischen Zentralbank (EZB) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht am 09.08.2017, das inhaltlich dem AnaCredit Manual Teil I zugeordnet ist. Die Frage betrifft die Meldung von Instrumenten, deren Schuldner ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben und aus dem Unternehmensregister gelöscht wurden. Im Beispiel wird ein zuvor vergebenes Darlehen beschrieben, das notleidend wurde, woraufhin der Schuldner infolge rechtlicher Schritte seine Tätigkeit einstellte und aus dem Register entfernt wurde, während das Instrument weiterhin besteht. Die EZB stellt klar, dass solche Instrumente auch nach der Deregistrierung des Schuldners an AnaCredit zu melden sind, sofern sie nach der AnaCredit-Verordnung zum jeweiligen Berichtsstichtag meldepflichtig sind. Begründet wird dies mit den häufig langwierigen und komplexen Liquidationsverfahren, in denen es zudem unterschiedliche Auffassungen geben kann, ob ein Schuldner noch existiert. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die unterschiedlichen Sichtweisen der meldenden Institute zentral zu konsolidieren. AnaCredit verfügt dadurch über Informationen zu den aktuellen Engagements gegenüber solchen Schuldnern, was insbesondere im Zusammenhang mit notleidenden Krediten von Bedeutung ist.