Extended quarter-end reporting

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Europäischen Zentralbank veröffentlichtes AnaCredit-Q&A-Dokument (Frage ID 2017/0002) zur Auslegung des AnaCredit Manual, insbesondere Teil I und Teil II, mit Veröffentlichungsdatum 09.08.2017. Der Text behandelt die erweiterte Quartalsendberichterstattung gemäß Artikel 5(1) der AnaCredit-Verordnung in Verbindung mit dem Datenattribut „Accumulated write-offs“. Er stellt klar, dass die Berichterstattung bis zum Quartalsende nur für meldepflichtige Instrumente gilt, bei denen im Berichtszeitraum ein Abschreibungsereignis (write-off) auftritt. In Fällen ohne Abschreibung entfällt die Meldepflicht, sobald der Gesamtverpflichtungsbetrag des Schuldners unter die Meldeschwelle von 25.000 € fällt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Erläuterung in Abschnitt 5.2.1 von Teil I des Manuals Vorrang vor den allgemeinen Regeln in Abschnitt 5.2.3 hat und dass Beispiel 21 so zu verstehen ist, dass ein Betrag abgeschrieben und nicht irrtümlich als „zurückgezahlt“ bezeichnet wurde. Anhand von vier Beispielen werden typische Konstellationen erläutert: vollständige Rückzahlung ohne Verlust, Unterschreiten der Meldeschwelle durch Zahlung, True-Sale-Verbriefung mit Beibehaltung der Servicing-Rechte sowie Verkauf eines Instruments ohne Servicing-Rechte und ohne Verlust. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die fortgesetzte oder eingestellte Meldung an AnaCredit zu den Stichtagen 28. Februar bzw. 31. März herausgearbeitet. Zudem wird auf weitere, thematisch verwandte Fragen („Reportable data attributes during the extended quarter-end reporting“) verwiesen sowie die Kontaktdaten der EZB genannt.