Clarification regarding the legal form for special funds

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte AnaCredit-Auslegungshilfe zur Meldepraxis, konkret eine Klarstellung zur Datenattributmeldung für „special funds“. Das Dokument bezieht sich auf das AnaCredit Manual Teil II und wurde am 24.01.2018 veröffentlicht; es behandelt die Gegenpartei-Referenzdaten, insbesondere das Attribut „Rechtsform“. Ausgangspunkt ist ein Widerspruch zwischen Tabelle 131 (Seite 244), wonach für Auslandszweigniederlassungen und special funds grundsätzlich keine Rechtsform in den Referenzdaten gemeldet wird, und Abschnitt 12.4.13, der eine Meldung der Rechtsform für special funds vorsieht. Die EZB stellt klar, dass für special funds im Referenzdatensatz der Gegenpartei grundsätzlich der Wert „special fund“ als Rechtsform zu melden ist, sofern keine andere Rechtsform aus der einschlägigen Länderliste im Einzelfall passender ist. Gleichzeitig wird erläutert, dass Tabelle 131 auf rechtliche Einheiten (über die Hauptniederlassung) gegenüber Auslandszweigniederlassungen im engen Sinn abstellt, während special funds zwar ähnlich, aber nicht identisch wie Auslandszweigniederlassungen behandelt werden. Das Dokument verweist zudem auf eine verwandte Frage zur Behandlung von Investmentfonds mit unterschiedlichen internen Teilfonds.