Clarifications concerning the meaning of “in principle”, “in general”, “as a general rule”, “typically” or the like throughout the Manual

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Klarstellungsdokument der Europäischen Zentralbank (EZB) zu allgemeinen Auslegungsfragen des AnaCredit Reporting Manual. Das Dokument hat die Question ID 2018/0053 und wurde am 20.08.2018 veröffentlicht. Es erläutert die Bedeutung von Formulierungen wie „grundsätzlich“, „im Allgemeinen“, „als allgemeine Regel“ oder „typischerweise“ im Zusammenhang mit den Meldeanweisungen des AnaCredit-Manuals und stellt klar, dass diese nur eine übliche Annahme beschreiben, andere Möglichkeiten aber nicht ausschließen. Anhand von Beispielen – etwa zur Meldung „non-applicable“ beim Datenattribut „Off-balance-sheet amount“ gemäß Abschnitt 4.4.10 in Teil II des Manual – wird gezeigt, dass solche Attribute dennoch einen anderen Wert annehmen können, wenn sie im Einzelfall zutreffen. Ein weiteres Beispiel betrifft die Tabelle 110 in Teil II des Manual zur „Art des Sicherungswertes“, die nur eine typischerweise erwartete Zuordnung beschreibt und keine verbindliche Ausschließlichkeit anderer Optionen begründet. Das Dokument betont, dass alle Beispiele im Manual lediglich illustrative Szenarien darstellen und nicht ausschließen, dass Datenattribute auch andere als die gezeigten Werte (einschließlich anderer Werte als „non-applicable“) annehmen können. Abschließend enthält es Kontaktangaben zur EZB und Hinweise zur zulässigen Reproduktion unter Quellenangabe.