Clarifications regarding the published set of examples of complete reports
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Klarstellungsdokument der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den veröffentlichten Beispielen vollständiger AnaCredit-Meldungen, mit der Question ID 2018/0038 und dem Veröffentlichungsdatum 29.06.2018. Das Dokument bezieht sich auf Teil II des AnaCredit Reporting Manuals („Reporting examples, Part II“) und behandelt insbesondere die Datenattribute Rückstellungen für außerbilanzielle Positionen, Rückstände des Instruments, Datum des Zahlungsverzugs, Lage der Immobiliensicherheit sowie Ansatz der Schutzbewertung. Es präzisiert, dass bei vorhandenen außerbilanziellen Beträgen die Rückstellungen für außerbilanzielle Positionen nicht mit „Non-applicable“ belegt werden dürfen, sondern ein numerischer Wert – gegebenenfalls „0“ – zu melden ist; entsprechend wurden in den Fällen 3, 5, 6 und 7 die Zellen Q11 und Q12 von „Non-applicable“ auf „0“ geändert. Für Fall 13(1) wird klargestellt, dass bei einem über die Fälligkeit hinaus bestehenden Instrument Rückstände und ein Datum des Zahlungsverzugs zu melden sind; daher wurden die Zellen L5 bis L8 von „0“ auf einen positiven Rückstandsbetrag und die Zellen M5 bis M8 von „Non-applicable“ auf mindestens das Fälligkeitsdatum umgestellt. In Fall 13(2) wird hervorgehoben, dass bei Rückständen > 0 ein Datum des Zahlungsverzugs zwingend anzugeben ist, wobei im Beispiel der 30.05.2017 als Datum der Nichtleistung verwendet wird (Zelle M5 von „Non-applicable“ auf „30/05/2017“ geändert). Für Fall 17 wird unter Verweis auf Abschnitt 9.4.7 von Teil II des AnaCredit Reporting Manuals erläutert, dass bei Immobiliensicherheiten die Lage der Immobilie nicht „Non-applicable“ sein darf; daher wurden die Zellen K55 und K56 auf „DE-11111“ bzw. „DE61213“ geändert. Schließlich wird in den Fällen 1, 10 und 16 gemäß Abschnitt 9.4.6 klargestellt, dass bei einem „type of protection value“ von „notional amount“ der Ansatz der Schutzbewertung als „other type of valuation“ zu berichten ist, weshalb die entsprechenden Zellen von „Non-applicable“ auf „other type of valuation“ geändert wurden.