Negative amount of the attribute “Accumulated changes in fair value due to credit risk”
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Klarstellung (General clarification) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht von der EZB im Rahmen des AnaCredit Manual Teil II am 31.01.2020 (Question ID 2020/0012). Der Gegenstand ist das Datenattribut „Accumulated changes in fair value due to credit risk“. Das Dokument bestätigt, dass der an AnaCredit zu meldende Betrag für dieses Attribut nicht negativ sein kann. Abweichend von der FINREP-Konvention (Verweis auf Absatz 69 in Anhang V der ITS) bedeutet unter AnaCredit ein positiver Wert, dass sich der faire Wert des Instruments seit der Erstansetzung aufgrund der Kreditrisikoänderung verringert hat. Hat sich die Kreditwürdigkeit des Instruments nicht verschlechtert oder verbessert, ist – trotz eines möglichen positiven oder negativen Saldos nach FINREP-Konvention – unter AnaCredit stets 0 zu melden. Damit werden die kumulierten Wertänderungen nur erfasst, wenn sich die Kreditwürdigkeit seit der Erstansetzung verschlechtert hat. Abschließend wird klargestellt, dass diese Konvention unberührt lässt, wie die nationalen Zentralbanken das Attribut in ihren technischen Spezifikationen für die Datenübermittlung ausgestalten.